Bericht AK Homöopathie - 16. Januar 2018

Am 16. Januar 2018 fand erneut ein Termin der “Ringvorlesung” Homöopathie statt. Leider konnte ich selber nicht an dem Termin teil nehmen, aber das folgende Gedächtnisprotokoll wurde mir von einem Besucher zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Zur nunmehr vierten von fünf Veranstaltungen der “Ringvorlesung”, dieses Mal zum Thema “Charakteristika der 4. Periode [des Periodensystems der Element, Anm. des Autors] und wichtige homöopathische Arzneimittel” waren neben der Vortragenden anwesend:

  • 2 Angehörige des “Arbeitskreises”,
  • zwischen 4 und 6 vermutlich reguläre Besucher und
  • zwischen 7 und 8 Skeptiker aus den Reihen der Universität und der FH.

Einer der Skeptiker betrat in einem Zaubererkostüm den Raum und bat einigen Anwesenden mehrfach an, sich aus seiner bunten Auswahl von Tic Tacs zu bedienen, die er in Reagenzgläsern und ähnlichen Gefäßen ausstellte und anpries.

Bei Betreten des Raumes wurden wir, wie schon bei unserem letzten Veranstaltungsbesuch, aufgefordert, die Erklärung zur Schweigepflicht zur unterzeichnen. Neben vollständigem Namen sollten wir auch unsere Anschrift angeben. Als nicht alle Anwesenden dieser Aufforderung nachkamen, wiesen die Veranstalter darauf hin, dass alle Angaben vollständig, leserlich und korrekt eingetragen werden müssten und sie die Veranstaltung ansonsten nicht beginnen würden. Die eingetragenen Daten würden darüber hinaus mit einer Ausweiskontrolle verifiziert werden, um, so die Veranstalter, juristisch etwas gegen uns in der Hand zu haben falls wir die Bedingungen der Schweigepflicht nicht erfüllen würden.

Als Grund für die Notwendigkeit der Schweigepflicht wurde erneut der notwendige Schutz sensibler Patientendaten angegeben. Wir wiesen darauf hin, dass wir Patientendaten nicht weitergeben würden. Die Veranstalter konterten, genau das wäre im Protokoll der ersten Veranstaltung geschehen (wie dort jeder nachlesen kann, ist die Behauptung falsch). Wir wiesen darauf hin, dass sensible Patientendaten in einer öffentlichen Veranstaltung ohnehin nichts verloren hätten, was die Veranstalter mit dem Kommentar abtaten, bislang hätte ja auch noch niemand Protokolle in’s Internet gestellt. Ohnehin unterlägen anwesende Medizinstudierende sowie Ärzte der Schweigepflicht. Auf den Hinweis eines Skeptikers, er sei Arzt, verweigerten die Veranstalter allerdings, ihm das Unterzeichnen der Erklärung zur Schweigepflicht zu erlassen.

In der weiteren Diskussion gaben die Veranstalter zu, dass Protokolle der Veranstaltung unterbunden werden sollten. Wir wiesen darauf hin, dass die Erklärung zur Schweigepflicht sich liest, als sollten nicht nur Protokolle, sondern auch der Austausch mit anderen über die Veranstaltung verhindert werden. Die Veranstalter wiesen darauf hin, dass Diskussionen unter den Anwesenden natürlich kein Problem seien, der Austausch mit Personen, die selbst nicht teilgenommen haben, aber nicht erwünscht sei.

Wir erklärten, dass sich ein derartiges Verbot nicht damit vertrage, die Veranstaltung an einer Universität abzuhalten und dort an den schwarzen Brettern als “Ringvorlesung” zu bewerben. Dies erwecke klar den Eindruck, mindestens die Universitätsöffentlichkeit – zu welcher die anwesenden Skeptiker mehrheitlich gehörten – wäre willkommen.

Die Veranstalter wiesen ihrerseits darauf hin, dass sie den Raum für die Veranstaltung angemietet hätten und damit das Hausrecht ausüben könnten und würden. Wir sollten die Erklärung entweder wie gewünscht ausfüllen oder den Raum verlassen; andernfalls würden sie die Veranstaltung abbrechen.

In der Konsequenz machten wir die bereits in die Erklärung eingetragenen Daten unkenntlich und verließen, bis auf den Zauberer, den Raum.